Rechtsprechung
BGH, 18.01.1968 - VIII ZR 207/65 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 211 Abs. 2
Beendigung der Verjährungsunterbrechung durch Nichtbetreiben des Prozesses
Verfahrensgang
- BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 207/65
- BGH, 18.01.1968 - VIII ZR 207/65
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 19.09.2003 - 16 U 236/02 Die Vorschrift ist nicht nur bei einer ausdrücklichen Anordnung des Ruhens des Verfahrens anwendbar, sondern auch dann, wenn es faktisch in Stillstand gerät (BGH NJW 1968, 692, 694; BAG NJW 1972, 1247), beispielsweise indem der Kläger seinen Anspruch nicht begründet oder nach anfänglicher Durchführung einer Stufenklage die Ansprüche auf den weiteren Stufen nicht weiter verfolgt (vgl. BAG NJW 1986, 2527).